Meyer & Nouzha ist eine französische Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Wir prüfen, ob eine Individualbeschwerde in Betracht kommt, und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Unsere anwaltliche Praxis verbindet langjährige Verfahrenserfahrung mit wissenschaftlicher Arbeit im Menschenrechtsrecht. Die Kanzlei befindet sich in Straßburg, in unmittelbarer Nähe des Gerichtshofs.
Ein nachteiliger Ausgang vor nationalen Gerichten genügt allein nicht für eine erfolgreiche EGMR-Beschwerde. Wir untersuchen, welche Konventionsrechte betroffen sein könnten, welche Rechtsbehelfe genutzt wurden und ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir ordnen die Unterlagen, arbeiten die rechtlich relevanten Tatsachen heraus und begründen die geltend gemachten Verletzungen anhand der EMRK und der Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf den internationalen Menschenrechtsschutz und auf Verfahren vor dem EGMR. Dabei legen wir Wert auf eine nachvollziehbare Einschätzung: Welche Argumente sprechen für eine Beschwerde? Wo liegen die Risiken? Welche Schritte sind noch erforderlich?
Im Rahmen des vereinbarten Mandats übernehmen wir die weitere Vertretung, etwa bei der Kommunikation mit dem Gerichtshof, bei Stellungnahmen oder bei Fragen zur Umsetzung eines Urteils.
Beide Anwälte haben in Rechtswissenschaften promoviert und verfügen über langjährige Erfahrung im Menschenrechtsrecht. Christophe Meyer befasst sich seit 2005 schwerpunktmäßig mit EGMR-Verfahren. Christophe Nouzha ist seit 2006 als Anwalt in Straßburg zugelassen.


Unsere Verfahrenserfahrung umfasst Beschwerden gegen verschiedene Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz. Der jeweilige innerstaatliche Verfahrensweg bleibt dabei entscheidend: Die Voraussetzungen lassen sich nicht ohne Weiteres von einem Land auf ein anderes übertragen.
Zu unserer Verfahrenserfahrung gehören Verfahren vor der Großen Kammer sowie Urteile gegen Frankreich und Monaco. Jeder Fall ist jedoch gesondert zu beurteilen; frühere Ergebnisse erlauben keine Zusage für ein neues Verfahren.
Wir gehören zu den wenigen französischen Anwaltskanzleien, die ein Verfahren vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewonnen haben (seit 2015 waren es nur zwei Kanzleien).
Wir gehören zu den wenigen französischen Anwaltskanzleien, die regelmäßig Verurteilungen Frankreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwirken.
Wir gehören zu den wenigen Anwaltskanzleien, die eine Verurteilung Monacos durch den EGMR erwirkt haben (insgesamt gab es nur drei solcher Verurteilungen).
Für die erstmalige Einreichung einer Individualbeschwerde besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Nach der Übermittlung der Beschwerde an die beklagte Regierung ist eine qualifizierte Vertretung nach der Verfahrensordnung in der Regel erforderlich, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Schon vor der Einreichung kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Besonders wichtig sind die Ausschöpfung wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelfe, die Viermonatsfrist und ein vollständiges Beschwerdeformular.


Entscheidend sind Erfahrung mit der EMRK, eine sorgfältige Zulässigkeitsprüfung und eine verständliche Erläuterung der Kosten. Fragen Sie auch, welche Verfahrensschritte das Mandat umfasst und wie die Zusammenarbeit organisiert wird.
Unsere Kanzlei verbindet ihren Standort in Straßburg mit einer persönlichen Betreuung. Der Kanzleisitz allein sagt jedoch nichts über die Erfolgsaussichten einer Beschwerde oder die Kosten und Anwaltshonorare aus.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und das mögliche weitere Vorgehen. Eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ist kostenlos. Eine vertiefte rechtliche Prüfung der Unterlagen ist kostenpflichtig und wird gesondert vereinbart.
Für die Vorbereitung sind insbesondere die letzte nationale Entscheidung, das Zustellungsdatum und eine kurze Übersicht der bisherigen Rechtsbehelfe hilfreich. Eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei wahrt die Frist beim EGMR nicht.
Zulässigkeit: Sind die erforderlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft und die Beschwerdepunkte innerstaatlich vorgebracht worden?
Kosten: Welcher Arbeitsumfang ist erforderlich und welches Honorar wird vereinbart?
Vorgehen: Welche Unterlagen fehlen und welche Schritte müssen innerhalb der laufenden Fristen erfolgen?

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Prüfung oder der Einreichung beauftragen möchten.
Hier finden Sie alle Informationen, um den EGMR und das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde besser zu verstehen.
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