EGMR-Anwälte in Straßburg: Meyer & Nouzha

Meyer & Nouzha ist eine französische Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Wir prüfen, ob eine Individualbeschwerde in Betracht kommt, und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Unsere anwaltliche Praxis verbindet langjährige Verfahrenserfahrung mit wissenschaftlicher Arbeit im Menschenrechtsrecht. Die Kanzlei befindet sich in Straßburg, in unmittelbarer Nähe des Gerichtshofs.

+20
Jahre juristischer Erfahrung mit dem EGMR
100 %
Spezialisiert auf Verfahren vor dem EGMR

Eine auf Menschenrechte ausgerichtete Kanzlei

Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf den internationalen Menschenrechtsschutz und auf Verfahren vor dem EGMR. Dabei legen wir Wert auf eine nachvollziehbare Einschätzung: Welche Argumente sprechen für eine Beschwerde? Wo liegen die Risiken? Welche Schritte sind noch erforderlich?

Sie erhalten persönliche Beratung und eine auf Ihren Fall abgestimmte Vorgehensweise. Eine anwaltliche Prüfung kann Risiken sichtbar machen, aber weder die Zulässigkeit noch einen bestimmten Ausgang des Verfahrens garantieren.

Das Verfahren begleiten

Im Rahmen des vereinbarten Mandats übernehmen wir die weitere Vertretung, etwa bei der Kommunikation mit dem Gerichtshof, bei Stellungnahmen oder bei Fragen zur Umsetzung eines Urteils.

Dr. Christophe Meyer und Dr. Christophe Nouzha

Beide Anwälte haben in Rechtswissenschaften promoviert und verfügen über langjährige Erfahrung im Menschenrechtsrecht. Christophe Meyer befasst sich seit 2005 schwerpunktmäßig mit EGMR-Verfahren. Christophe Nouzha ist seit 2006 als Anwalt in Straßburg zugelassen.

équipe d'avocats spécialiste
contrat entre avocat et client

Unsere Verfahrenserfahrung umfasst Beschwerden gegen verschiedene Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz. Der jeweilige innerstaatliche Verfahrensweg bleibt dabei entscheidend: Die Voraussetzungen lassen sich nicht ohne Weiteres von einem Land auf ein anderes übertragen.

Anwälte, die für ihre Effektivität anerkannt sind

Zu unserer Verfahrenserfahrung gehören Verfahren vor der Großen Kammer sowie Urteile gegen Frankreich und Monaco. Jeder Fall ist jedoch gesondert zu beurteilen; frühere Ergebnisse erlauben keine Zusage für ein neues Verfahren.

Wir gehören zu den wenigen französischen Anwaltskanzleien, die ein Verfahren vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewonnen haben (seit 2015 waren es nur zwei Kanzleien).

Wir gehören zu den wenigen französischen Anwaltskanzleien, die regelmäßig Verurteilungen Frankreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwirken.

Wir gehören zu den wenigen Anwaltskanzleien, die eine Verurteilung Monacos durch den EGMR erwirkt haben (insgesamt gab es nur drei solcher Verurteilungen).

Brauche ich einen Anwalt für eine EGMR-Beschwerde?

Für die erstmalige Einreichung einer Individualbeschwerde besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Nach der Übermittlung der Beschwerde an die beklagte Regierung ist eine qualifizierte Vertretung nach der Verfahrensordnung in der Regel erforderlich, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.

Schon vor der Einreichung kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Besonders wichtig sind die Ausschöpfung wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelfe, die Viermonatsfrist und ein vollständiges Beschwerdeformular.

livre droit pour avocat
avocat prenant des notes

Worauf sollten Sie bei der Anwaltswahl achten?

Entscheidend sind Erfahrung mit der EMRK, eine sorgfältige Zulässigkeitsprüfung und eine verständliche Erläuterung der Kosten. Fragen Sie auch, welche Verfahrensschritte das Mandat umfasst und wie die Zusammenarbeit organisiert wird.

Unsere Kanzlei verbindet ihren Standort in Straßburg mit einer persönlichen Betreuung. Der Kanzleisitz allein sagt jedoch nichts über die Erfolgsaussichten einer Beschwerde oder die Kosten und Anwaltshonorare aus.

Der erste Schritt: Anliegen und Fristen klären

In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und das mögliche weitere Vorgehen. Eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ist kostenlos. Eine vertiefte rechtliche Prüfung der Unterlagen ist kostenpflichtig und wird gesondert vereinbart.

Für die Vorbereitung sind insbesondere die letzte nationale Entscheidung, das Zustellungsdatum und eine kurze Übersicht der bisherigen Rechtsbehelfe hilfreich. Eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei wahrt die Frist beim EGMR nicht.

Drei Fragen vor der Einreichung

01

Zulässigkeit: Sind die erforderlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft und die Beschwerdepunkte innerstaatlich vorgebracht worden?

02

Kosten: Welcher Arbeitsumfang ist erforderlich und welches Honorar wird vereinbart?

03

Vorgehen: Welche Unterlagen fehlen und welche Schritte müssen innerhalb der laufenden Fristen erfolgen?

client en discussion avec un avocat

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns mit der weiteren Prüfung oder der Einreichung beauftragen möchten.

Weiterführende Informationen zum EGMR

Hier finden Sie alle Informationen, um den EGMR und das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde besser zu verstehen.

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