Dr. Christophe Meyer: Anwalt für EGMR-Verfahren in Straßburg

Dr. Christophe Meyer ist französischer Rechtsanwalt und auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgerichtet. Seit 2005 befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem Schutz der Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Er berät Mandanten bei der Frage, ob eine Individualbeschwerde in Betracht kommt, und unterstützt sie im Rahmen des vereinbarten Mandats bei ihrer Vorbereitung und der weiteren Vertretung.

Wissenschaftlicher Hintergrund und Ausbildung

Dr. Christophe Meyer studierte an der Juristischen Fakultät in Straßburg und erhielt 1993 den Fakultätspreis der Universität. Von 1999 bis 2004 war er dort als Dozent tätig.

Er promovierte an der Universität Paris Nanterre. Seine Dissertation wurde 2004 von der Académie des sciences morales et politiques in Paris ausgezeichnet, einer der fünf Akademien des Institut de France.

Beratung zu einer möglichen EGMR-Beschwerde

Im Mittelpunkt stehen die konkreten Beschwerdepunkte, ihre rechtliche Einordnung und die Voraussetzungen einer EGMR-Beschwerde. Dazu gehören insbesondere die innerstaatlich eingelegten Rechtsbehelfe und die Einhaltung der Einreichungsfrist.

Informationen zu Kosten und Anwaltshonoraren helfen Ihnen bei der finanziellen Planung. Eine sorgfältige Prüfung soll Ihnen eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen ermöglichen. Sie ist keine Zusage, dass der Gerichtshof die Beschwerde für zulässig erklärt oder eine Verletzung feststellt.

Kontaktieren Sie uns
  • Per Post: 67 rue Boecklin, 
67000 Straßburg, Frankreich
  • Per Telefon: 03 88 21 81 25
  • Über unser Formular