8 Fragen zum EGMR

Was macht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wer kann sich an ihn wenden und welche Wirkung haben seine Urteile? Hier finden Sie einen kompakten Überblick.

1. Was ist der EGMR?

Der EGMR ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Straßburg. Er wurde 1959 gegründet und kontrolliert die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Er gehört zum System des Europarats, einer von der Europäischen Union getrennten Organisation. Der EGMR ist deshalb nicht mit dem EuGH in Luxemburg zu verwechseln.

2. Arbeitet der EGMR wie ein oberstes nationales Gericht?

Nein. Er ist keine zusätzliche Berufungsinstanz und prüft nicht allgemein, ob nationale Gerichte das innerstaatliche Recht richtig angewendet haben. Seine Aufgabe ist die Prüfung behaupteter Konventionsverletzungen.

Seine Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für eine nicht verlängerbare Amtszeit von neun Jahren gewählt. Sie sind unabhängig und vertreten nicht die Interessen ihres Herkunftsstaates.

3. Welche Rechte schützt der Gerichtshof?

Maßgeblich sind die EMRK und die im konkreten Fall anwendbaren Zusatzprotokolle. Geschützt sind etwa Leben, persönliche Freiheit, faire Verfahren, Privat- und Familienleben sowie Meinungs- und Religionsfreiheit.

Ein allgemeines Recht auf Arbeit oder Gesundheit ist dort nicht als eigenständiges Recht verankert. Einzelne Sachverhalte aus diesen Bereichen können aber unter andere Garantien fallen. Mehr dazu erläutert unser Überblick über die durch die EMRK geschützten Rechte.

4. Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Sie müssen grundsätzlich geltend machen, Opfer einer einem Vertragsstaat zurechenbaren Konventionsverletzung zu sein. Vorher sind die verfügbaren und wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfe auszuschöpfen.

Die Beschwerde ist grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach der maßgeblichen endgültigen innerstaatlichen Entscheidung einzureichen. Erforderlich sind das vollständige offizielle Formular, die notwendigen Unterschriften und Anlagen sowie der rechtzeitige Postversand.

Die anfängliche Beschwerde kann auf Deutsch und ohne Anwalt eingereicht werden. Später gelten besondere Anforderungen an Vertretung und Sprache. Die Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur Einreichung einer EGMR-Beschwerde.

5. Wie lange dauert ein EGMR-Verfahren?

Es gibt keine feste Verfahrensdauer. Manche Beschwerden werden vergleichsweise rasch erledigt; andere Verfahren dauern mehrere Jahre. Priorität, Komplexität und Verfahrensstand spielen eine Rolle.

In außergewöhnlichen Situationen kann der Gerichtshof vorläufige Maßnahmen nach Regel 39 anordnen, wenn ein unmittelbares Risiko eines irreparablen Schadens besteht. Das ist weder eine allgemeine Eilentscheidung noch eine Vorwegnahme des Urteils.

6. Sind Urteile des EGMR bindend?

Endgültige Urteile sind für die Vertragsstaaten in den Verfahren bindend, an denen sie beteiligt sind. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht ihre Umsetzung.

Die Auslegung der Konvention durch den Gerichtshof ist darüber hinaus für den Menschenrechtsschutz in anderen Staaten bedeutsam. Bindend ist das endgültige Urteil für den oder die Vertragsstaaten, die Parteien des betreffenden Verfahrens sind. Seine Auslegung der Konvention kann jedoch auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Rechtsordnungen anderer Vertragsstaaten haben.

7. Kann der EGMR ein nationales Urteil aufheben?

Nein. Der Gerichtshof hebt nationale Urteile nicht selbst auf. Er kann eine Konventionsverletzung feststellen und gegebenenfalls eine gerechte Entschädigung zusprechen.

Welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, hängt vom Fall ab. Eine Wiederaufnahme des nationalen Verfahrens ist nicht automatisch die Folge eines EGMR-Urteils.

8. Welche Rolle hat der beklagte Staat?

Wird die Beschwerde kommuniziert, erhält die Regierung Gelegenheit, zu den Fragen des Gerichtshofs Stellung zu nehmen. Eine gütliche Einigung kann ebenfalls in Betracht kommen.

Der Staat muss mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten und ein gegen ihn ergangenes endgültiges Urteil befolgen. Dabei können sowohl individuelle Maßnahmen als auch Änderungen der staatlichen Praxis erforderlich sein.

Weitere Informationen

Für die Vorbereitung: Beschwerde beim EGMR einreichen.

Für den weiteren Verlauf: Ablauf des EGMR-Verfahrens.

Für die finanzielle Planung: Kosten und Anwaltshonorare.

Meyer & Nouzha berät Sie in Straßburg zu den rechtlichen Möglichkeiten Ihres konkreten Falls.

Kontaktieren Sie uns
  • Per Post: 67 rue Boecklin, 
67000 Straßburg, Frankreich
  • Per Telefon: 03 88 21 81 25
  • Über unser Formular