Dr. Christophe Nouzha ist französischer Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Straßburg. Er ist seit 2006 als Anwalt zugelassen, hat in Rechtswissenschaften promoviert und verfügt über langjährige Erfahrung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Er begleitet Mandanten bei der rechtlichen Prüfung einer möglichen Beschwerde und bei ihrer Vertretung vor dem Gerichtshof.
Ausbildung im Völkerrecht
Dr. Christophe Nouzha ist Absolvent des Institut d’études politiques de Strasbourg, auch bekannt als Sciences Po Straßburg. 1999 erwarb er an der Université Robert Schuman ein DEA im Völkerrecht, einen damaligen französischen postgradualen Forschungsabschluss.
Von 2000 bis 2004 war er dort in der Lehre tätig. Anschließend promovierte er in Straßburg. Seine Dissertation wurde von der Académie des sciences morales et politiques ausgezeichnet.
Er ist außerdem Mitglied der Société française pour le droit de l’environnement (SFDE), der französischen Gesellschaft für Umweltrecht.
Individuelle Prüfung statt pauschaler Erfolgsversprechen
Nicht jede belastende Entscheidung begründet eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb sind sowohl die materiellen Beschwerdepunkte als auch die Voraussetzungen einer EGMR-Beschwerde zu prüfen.
Dr. Christophe Nouzha erläutert im Rahmen des Mandats die rechtlichen Möglichkeiten, die Risiken und die erforderlichen nächsten Schritte. Ziel ist eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung über eine Beschwerde. Informationen zu Kosten und Anwaltshonoraren erläutern die finanzielle Planung.