Welche Rechte schützt der EGMR?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kontrolliert die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihrer anwendbaren Zusatzprotokolle. Er prüft Beschwerden über Verletzungen, die einem Vertragsstaat zugerechnet werden können.

Der Gerichtshof in Straßburg gehört zum Menschenrechtsschutzsystem des Europarats. Er ist nicht mit dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg zu verwechseln.

Warum gibt es den EGMR?

Den Schutz der Konventionsrechte müssen zunächst die Vertragsstaaten gewährleisten. Der EGMR ergänzt diesen nationalen Schutz durch eine internationale Kontrolle.

Eine Beschwerde kommt in Betracht, wenn eine behauptete Konventionsverletzung innerstaatlich nicht behoben wurde und die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Gerichtshof prüft jedoch nicht jedes ungünstige Urteil erneut auf seine Richtigkeit nach nationalem Recht.

Zentrale Rechte der EMRK

Die Konvention schützt unter anderem:

  • das Leben und den Schutz vor willkürlicher Tötung (Artikel 2);
  • den Schutz vor Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 3);
  • den Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit (Artikel 4);
  • Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 5);
  • ein faires Verfahren unter den Voraussetzungen von Artikel 6;
  • den Schutz vor Strafe ohne Gesetz (Artikel 7);
  • Privat- und Familienleben, Wohnung und Korrespondenz (Artikel 8);
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9);
  • freie Meinungsäußerung (Artikel 10);
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11);
  • das Recht auf Eheschließung (Artikel 12);
  • das Recht auf einen wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf unter den Voraussetzungen von Artikel 13;
  • den Schutz vor Diskriminierung beim Genuss der Konventionsrechte (Artikel 14).

Nicht jeder Eingriff stellt automatisch eine Verletzung dar. Bei bestimmten Rechten sind Einschränkungen unter den in der Konvention festgelegten Voraussetzungen zulässig. Das Folterverbot gilt dagegen absolut.

Eigentum, Bildung und weitere Rechte

Zusatzprotokolle enthalten weitere Garantien, etwa Eigentumsschutz, das Recht auf Bildung und freie Wahlen im ersten Zusatzprotokoll. Andere Protokolle betreffen unter anderem Freizügigkeit, zusätzliche Verfahrensgarantien und die Abschaffung der Todesstrafe.

Es ist jeweils zu prüfen, ob der beklagte Staat das betreffende Protokoll ratifiziert hat und ob es auf den Sachverhalt anwendbar ist. Nicht alle Vertragsstaaten sind an alle Zusatzprotokolle gebunden.

Schützt die EMRK auch Gesundheit und Arbeit?

Die EMRK enthält kein allgemeines, eigenständiges Recht auf Gesundheit oder auf Arbeit. Dennoch können konkrete Sachverhalte aus diesen Bereichen durch andere Konventionsrechte geschützt sein.

So können schwerwiegende Probleme der medizinischen Versorgung Fragen nach dem Schutz des Lebens oder dem Verbot unmenschlicher Behandlung aufwerfen. Im Arbeitsleben können etwa Privatleben, Religionsfreiheit oder Vereinigungsfreiheit betroffen sein. Entscheidend sind die konkreten Umstände und der jeweils einschlägige Schutzbereich.

Soziale Rechte werden außerdem in anderen Instrumenten des Europarats behandelt, insbesondere in der Europäischen Sozialcharta. Diese ist nicht mit der EMRK gleichzusetzen.

Was kann ein Urteil bewirken?

Ein Urteil kann eine Verletzung feststellen und unter den Voraussetzungen von Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zusprechen. Bei strukturellen Problemen kann die Umsetzung auch allgemeine Maßnahmen erfordern.

Der Gerichtshof ersetzt nationale Gerichte nicht. Er hebt ihre Entscheidungen nicht selbst auf und schreibt nicht in jedem Fall eine bestimmte Gesetzesänderung vor. Die Umsetzung endgültiger Urteile wird vom Ministerkomitee überwacht.

Welche Bedeutung hat das für Ihren Fall?

Eine juristische Prüfung muss den Sachverhalt mit einem tatsächlich anwendbaren Recht verbinden. Pauschal auf Menschenrechte zu verweisen, genügt nicht.

Meyer & Nouzha prüft, welche Konventionsrechte betroffen sein könnten und ob eine Individualbeschwerde in Betracht kommt. Wie Sie eine Beschwerde beim EGMR einreichen, erläutert unser Leitfaden zu Voraussetzungen, Frist und Formular. Den weiteren Verlauf erklärt unser Beitrag zum Ablauf des EGMR-Verfahrens.

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