Meyer & Nouzha Anwälte berät und vertritt Mandanten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unsere französische Rechtsanwaltskanzlei in Straßburg verbindet praktische Erfahrung mit wissenschaftlicher Arbeit im internationalen Menschenrechtsrecht.

Eine EGMR-Beschwerde ist keine weitere Berufung gegen ein nationales Urteil. Wir prüfen vielmehr, ob sich aus Ihrem Fall eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eines anwendbaren Zusatzprotokolls ergeben könnte.
Dabei kommt es unter anderem auf die vorgebrachten Beschwerdepunkte, die genutzten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Einreichungsfrist und die Belege an. Eine frühzeitige Prüfung hilft, den weiteren Handlungsbedarf zu erkennen.
Je nach Auftrag unterstützen wir Sie bei der Zulässigkeitsprüfung, der Ausarbeitung des Beschwerdeformulars und der weiteren Vertretung vor dem Gerichtshof. Wir erläutern, welche Schritte erforderlich sind und welche Fragen offenbleiben.
Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Soweit es der Fall zulässt, bieten wir ein Pauschalhonorar an. Eine seriöse Einschätzung umfasst auch die Möglichkeit, dass wir von einer Beschwerde abraten.


Dr. Christophe Meyer hat in Rechtswissenschaften promoviert und ist seit 2005 auf Verfahren vor dem EGMR ausgerichtet. Sein beruflicher Hintergrund umfasst Forschung und Lehre sowie die anwaltliche Arbeit im Menschenrechtsrecht.
Dr. Christophe Nouzha hat in Rechtswissenschaften promoviert und ist seit 2006 als Anwalt in Straßburg zugelassen. Er verbindet seine Ausbildung im Völkerrecht mit langjähriger Erfahrung in EGMR-Verfahren.