Informationen für Beschwerdeführer

Copyright Europäische Rat
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Wenn Sie denken, dass Sie persönlich Opfer einer Verletzung der in der Konvention dargelegten Rechte und Sicherheiten sind, können Sie beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde einreichen.

 

Die Rechtsverletzung muss von einem an die Konvention gebundenen Staat begangen worden sein.

 

Die Rechte die durch der Konvention und ihre Protokolle geschützt sind, sind die folgenden Rechte : 

 

· Recht auf Leben; 

 

· Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht, sei es zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur; 

 

· Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ; 

 

· Freiheit der Meinungsäußerung; 

 

· Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit; 

 

· Recht auf wirksame Beschwerde; 

 

· Schutz des Eigentums; 

 

· Aktives und passives Wahlrecht.

 

Weitere Informationen konnen Sie finden am Offizielle Website des Gerichtshof oder schreiben Sie uns.