Der Gerichtshof

EGMR (copyright Richard Rogers Partnership Ltd)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Straßburg.

 

Jeder Staat, der die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert hat, entsendet einen Richter - zurzeit sind es 47.

 

Die Richter gehören dem Gerichtshof in ihrer persönlichen Eigenschaft an und repräsentieren keinen Staat.

 

Bei der Bearbeitung von Beschwerden wird der Gerichtshof von einer Kanzlei unterstützt, die hauptsächlich aus Juristen aus allen Mitgliedstaaten besteht.

 

Diese Juristen sind völlig unabhängig von ihrem Herkunftsland und repräsentieren weder die Beschwerdeführer, noch die Staaten. 

 

Der Gerichtshof wendet die Europäische Menschenrechtskonvention an.

 

Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, sicherzustellen, dass die Staaten die in der Konvention dargelegten Rechte und Sicherheiten achten.

 

Dies geschieht, indem Klagen von Einzelpersonen oder manchmal auch von Staaten geprüft werden.

 

Wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein Mitgliedstaat eines oder mehrere dieser Rechte und Sicherheiten verletzt hat, fällt er ein Urteil.

 

Die Urteile sind verbindlich und die betreffenden Staaten sind dazu verpflichtet, ihnen zu entsprechen.